BLOG

03. August 2020

Factoring als Alternative zu COVID-19-Kredit

VON Patrick Langenauer

Das Missbrauchsbekämpfungskonzept bei COVID-19 Solidarbürgschaften lässt aufhorchen.

Am 25. März 2020 hat der Bundesrat zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung verabschiedet. Mit Hilfe von verbürgten Überbrückungskrediten sollte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ein Instrument zur Liquiditätsbeschaffung zur Verfügung gestellt werden, damit trotz Umsatzeinbussen laufende Fixkosten gedeckt werden können. Dank einem vereinfachten Prozess auf Basis von Selbstdeklaration konnte innert Kürze zahlreichen KMU rasch geholfen werden. Die Einreichefrist für COVID-19 Bürgschaftsgesuche ist am 31. Juli 2020 abgelaufen.

Am 30. Juli 2020 beanspruchten rund 135'300 Firmen in der Schweiz COVID-19-Überbrückungskredite, wovon 134'310 Covid-19-Kreditvereinbarungen (maximale Kreditlimite CHF 500'000.00) und 990 Covid-19-Kredit-Plus-Vereinbarungen (maximale Kreditlimite von CHF 20 Mio.). Das im Rahmen der Notverordnung ausgesetzte Kreditvolumen belief sich Ende Juli auf CHF 16.55 Mrd., womit die vom Bundesrat bewilligte Obergrenze von CHF 20 Mrd. nicht ausgeschöpft wurde.

Das angewendete Selbstdeklarationsprinzip, welches die rasche Auszahlung der Covid-19-Kredite ermöglichte, kann zu Missbräuchen führen. Aktuell wird in 800 Fällen abgeklärt, ob ein Missbrauch vorliegt. Bei mehr als der Hälfte der Fälle wird untersucht, ob beim Umsatz falsche Angaben gemacht oder die Liquidität nicht zur Umlauffinanzierung eingesetzt wurde. Bei 21 abgeklärten Fällen ist es bereits zur Anzeige gekommen und die Beschuldigten müssen bei einer Verurteilung gemäss COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung mit einer Busse von bis zu CHF 100'000.- rechnen.

Der Bundesrat war sich dieser Tatsache von Anfang an bewusst und hat am 1. April 2020 ein Konzept zur Missbrauchsbekämpfung in Auftrag gegeben. Dieses liegt seit dem 23. Juni 2020 vor und ist unter https://covid19.easygov.swiss/wp-content/uploads/2020/06/383016801-Pru%CC%88fkonzept_COVID-Kredite-23.06.2020.pdf abrufbar. Eine zentrale Rolle bei der Missbrauchsbekämpfung spielt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Sie wird die von den Bürgschaftsorganisationen bei Kreditvergabe erfassten Informationen mit anderen Datenquellen verknüpfen bzw. abgleichen. Auf folgende Prüfpunkte wird sich die EFK fokussieren:

- Auffälligkeiten der Verteilungsmuster (bspw. Branchenvergleich)

- Umgehung Investitionsverbot mittels Abgleich Vorsteuerabzug bei Mehrwertsteuer

- Verstösse des Dividendenausschüttungsverbotes mittels Abgleich Verrechnungssteuer

- Abgleich AHV-Register zwecks Identifikation von Scheinfirmen (ohne HR Eintrag)

Die im Konzept aufgelisteten Kontrollmechanismen umfassen 10 Punkte. Für 2021 wird die technische Voraussetzung geschaffen, mittels MWST Datenbestände zu eruieren, ob der deklarierte Umsatz im 1. und 2. Quartal 2020 im Vergleich zu 2019 und 2021 effektiv signifikant tiefer lag. Zur Erinnerung: Gemäss COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung hat ein Unternehmen Anspruch auf einen Überbrückungskredit, wenn es «aufgrund der COVID-19-Pandemie namentlich hinsichtlich ihres Umsatzes wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt ist».

Das noch weitgehend unbekannte Prüfkonzept für die Missbrauchsbekämpfung bei COVID 19-Solidarbürgschaften verdeutlicht, wie in den nächsten Jahren kontrolliert und worauf das Augenmerk gelegt wird. Da es während der ganzen Kreditinanspruchnahme unzulässig ist,

- Dividenden oder Tantiemen auszuschütten,

- Kapitalanlagen zurück zu erstatten,

- Aktivdarlehen zu gewähren oder Privat- und Aktionärsdarlehen zu refinanzieren

ist im unternehmerischen Handeln ständig Vorsicht geboten. Angesichts der Einschränkungen und empfindlichen Bussen empfiehlt sich eine frühzeitige Rückzahlung oder Überführung in eine Kreditalternative wie bspw. Factoring: Damit lässt sich aus den eigenen Debitorenbeständen sofort Liquidität generieren.

Die KMU Finanz AG St. Gallen erläutert Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne, wie das konkret funktioniert.