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24. Oktober 2020

Änderungen in der 1./2./3. Säule, AHV, PK, Vorsorge per 01.01.2021

VON Patrick Langenauer

Der Bundesrat entschied am 14. Oktober 2020, die Renten auf Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission anzupassen. CHF 1’195 im Monat beträgt neu eine AHV/IV-Minimalrente, die Maximalrente CHF 2'390. Ebenfalls werden die Beträge für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen erhöht. Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen ab 2021 etwas höhere Mindestbeiträge.
Bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge steigt der Koordinationsabzug von CHF 24'885 auf CHF 25'095. Die Eintrittsschwelle beträgt neu CHF 21'510.
Der Säule 3a-Betrag für Personen mit einer Pensionskasse wird auf maximal CHF 6’883 angepasst. Ohne 2. Säule beträgt das Maximum neu CHF 34'416.

Damit Sie die Übersicht haben, sind sämtliche Anpassungen dem nachfolgenden PDF zu entnehmen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kennzahlen für 2021