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02. Juni 2022

Im Jahr 2021 wurden Rechnungen im Wert von über CHF 586 Mio. mit Factoring abgewickelt!

Dies ist der Medienmitteilung des Schweizerischen Factoringverbands zu entnehmen.

Factoring wird gerade bei Schweizer Klein- und Mittelunternehmen immer beliebter. Denn dank der Vorfinanzierung ist jede Rechnung sofort bezahlt. Das bestätigen auch die aktuellen Zahlen des Schweizerischen Factoringverbands. Demnach wurden im Jahr 2021 Rechnungen im Wert von 586 Mio. Franken über Factoring abgewickelt. Das entspricht einem Wachstum von über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Daniel Trochsler, Präsident des Schweizerischen Factoringverbandes, erklärt: «Mit Factoring können Umsätze erzielt werden, die sich sonst vielleicht nicht realisieren liessen. Da KMU an keine starre Kreditlimite gebunden sind, lässt sich Wachstum problemlos finanzieren.» Und er ergänzt: «Factoring wächst mit dem Umsatz mit. Darüber hinaus lassen sich Verluste vermeiden, da das Unternehmen dank Bonitätsprüfung und Debitoren-Ausfallversicherung geschützt ist.»

Doch was ist Factoring eigentlich genau?

Factoring ist ein innovatives Finanzierungsinstrument, bei dem ein Unternehmen seine offenen Forderungen an ein Factoring-Institut (Factor) verkauft und dadurch sofort Liquidität generieren kann. Der Factor bezahlt die ausstehenden Summen innert weniger Tage an den Factoring-Kunden, übernimmt das Ausfallrisiko und erledigt das Debitoren-Management. Quasi alles aus einer Hand! Das ot lange Warten auf die Zahlungseingänge der Kunden (Debitoren) ist damit vorbei.

Insbesondere für KMU ist Factoring sehr geeignet!

«Unternehmen haben oft zu wenig Zeit, um sich dem Debitoren-Inkasso zu widmen», weiss Trochsler. Ebenso ist die klassische Kreditaufnahme für KMU nicht immer einfach. «Factoring ist anders. Hier wird lediglich auf Basis der offenen Debitoren eine Finanzierungsquelle erschlossen.»

Das sind die Voraussetzungen für Factoring:

Factoring funktioniert brachenunabhängig bei Unternehmen, die ihre Leistung gegen Rechnung erbringen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Leistung vor der Rechnungsstellung vollständig und einredefrei erbracht ist.