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01. März 2024

Gesetzlicher Verzugszins bleibt bei 5 Prozent.

VON Daniel Trochsler

Wer Rechnungen zu spät bezahlt, zahlt weiterhin einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr (Art. 104 OR). Das hat der Nationalrat am 28. Februar entschieden.

Noch in der Herbstsession 2023 sprach sich die grosse Kammer zugunsten einer parlamentarischen Initiative des Mitte-Ständerats Fabio Regazzi aus. Der frühere Nationalrat aus dem Tessin wollte gemäss seinem schon 2016 eingereichten Vorstoss den Verzugszinssatz an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze binden.

In einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld stelle ein Verzugszinssatz, der weit über den Marktzinsen liege, für viele Unternehmen eine starke finanzielle Zusatzbelastung dar.

Der Ständerat trat aber im Dezember des vergangenen Jahres nicht auf die Vorlage ein. Im Januar sprach sich die vorberatende Kommission des Nationalrats ebenfalls gegen einen Systemwechsel aus. Das geltende System des fixen Zinssatzes habe sich alles in allem bewährt. Im Geschäftsverkehr habe dieses System gerade aufgrund seiner Klarheit und Einfachheit Vorteile.

Dieser Meinung schloss sich am 28. Februar 2024 mit 126 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung der Nationalrat an und beschloss Nicht-Eintreten. Die Initiative ist damit erledigt.

(Quelle: www.parlament.ch)