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29. September 2025

Eigenmietwert und Liegenschaftsabzüge fallen frühestens 2028 weg.

Gestern hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit 57,7 Prozent die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen.

Was genau ändert mit dem Systemwechsel?

Neben dem Wegfall des Eigenmietwerts als fiktives Einkommen können inskünftig sowohl bei Erst- als auch bei Zweitliegenschaften nicht mehr als Abzüge geltend gemacht werden:
- Schuldzinsen für Liegenschaften,
- Unterhalts- und Renovationskosten,
- Investitionen ins Energiesparen bei der direkten Bundessteuer (Die Kantone können solche Abzüge weiterhin zu lassen.).

Bei vermieteten Liegenschaften können werterhaltende Kosten weiterhin abgezogen werden; ebenso Schuldzinsen, allerdings nur anteilsmässig im Verhältnis des Werts der vermieteten Liegenschaften zum Gesamtvermögen.

Wann treten die Änderungen in Kraft?

Frühestens 2028. Der Bund will den Kantonen Zeit lassen, um eine sogenannte Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Da der Systemwechsel auch für Zweitwohnungen gilt, befürchten Tourismuskantone einen Ertragsausfall, den sie mit einer neuen Objektsteuer auf Ferienobjekte kompensieren möchten.

Wir hoffen, Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die zu erwartenden Veränderungen geben zu können, und beraten Sie gerne weiterhin in Ihren persönlichen Steuerangelegenheiten.