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02. April 2026
Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029
An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen.
Damit entfallen auf selbstgenutztem Wohneigentum
1. die Besteuerung des Eigenmietwerts,
2. die Abzüge für Hypothekarzinsen,
3. die Abzüge für werterhaltende Unterhaltskosten.
Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.
Wir beraten Sie gerne zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.