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30. Oktober 2019

Noch 2 Monate bis zum Jahresende - nutzen Sie die Zeit um Steuern zu sparen!

Das können Sie in den letzten 2 Monaten des Jahres noch tun, um Ihre Steuerrechnung zu reduzieren.

Säule 3a

Zahlen Sie so viel wie möglich auf Ihr Vorsorgekonto 3a ein. Erwerbstätige, die in einer Pensionskasse versichert sind, können 2019 bis zu CHF 6'826.-- einzahlen. Für Erwerbstätige ohne Pensionskasse beträgt die gesetzliche Limite 20 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch CHF 34'128.--. Die einbezahlten Beträge können Sie vollumfänglich von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.

Einkauf bei der Pensionskasse

Haben Sie Vorsorgelücken bei Ihrer Pensionskasse? Konsultieren Sie Ihren Vorsorgeausweis und zahlen Sie freie Einkaufssummen ein, allenfalls gestaffelt über mehrere Jahre. Diese Beträge sind steuerlich abziehbar und gelten als eine der besten Möglichkeiten, Steuern zu sparen. 

Unterhalts- und Renovationsarbeiten an Ihrer Liegenschaft

Für die Planung und Ausführung derartiger Arbeiten wird es wohl in diesem Jahr zu knapp werden. Die Rechnungen dafür sind jedenfalls steuerlich abziehbar, solange es sich nicht um wertvermehrende Arbeiten handelt. Kleinere Arbeiten sollten Sie auf ein Jahr konzentrieren, falls die Beträge damit den alternativen Pauschalbetrag übersteigen. Grössere Arbeiten können Sie auf mehrere Jahre verteilen und damit die Steuerprogression brechen. Zumindest können Sie Ihren Handwerker vielleicht noch bitten, eine Rechnung für geleistete Arbeiten noch in diesem Jahr zu stellen.

Freiwillige Zuwendungen und Spenden

Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen. Das ist möglich! Wenn Sie bis Ende Jahr einen Betrag von mind. CHF 100.-- und max. 20 % des steuerbaren Nettoeinkommens an eine gemeinnützige Organisation in der Schweiz spenden, so ist dieser steuerlich abziehbar. Eine Liste der möglichen Organisationen mit Sitz im Kanton St. Gallen finden Sie unter www.steuern.sg.ch. Übrigens: Selbst Parteispenden und -mitgliederbeiträge sind unter gewissen Voraussetzungen steuerlich absetzbar!

Wechsel des Wohnorts

Falls Sie gerade im Begriff sind, an einen steuergünstigen Wohnort umzuziehen: Melden Sie sich vor dem 31. Dezember dort an. Steuerpflichtig sind Sie nämlich in der Regel für das ganze Jahr dort, wo Sie am 31. Dezember Ihren Wohnsitz hatten. Falls Sie in eine Gemeinde zügeln, in welcher die Steuerbelastung höher ist als am alten Ort: Verlegen Sie Ihre Schriften erst im neuen Jahr dort hin.

Sind Sie an weiteren Steuertipps interessiert? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir stehen Ihnen für eine Steuerberatung gerne zur Verfügung.