BLOG

08. Januar 2024

Vorzeitiges Zahlen der Steuern lohnt sich wieder mehr.

Seit einiger Zeit bewegen sich die Zinsen in der Schweiz wieder im positiven Bereich. So kann es sich auch bei den Steuern wieder eher lohnen, diese früher zu bezahlen. Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt für Bundessteuern und -abgaben bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 Prozent (bisher 4,00 Prozent). Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beträgt neu 1,25 Prozent (bisher 0,00 Prozent). Im Kanton St. Gallen betragen die Zinssätze 1,00 Prozent für Ausgleichs- und Rückerstattungsbeträge. Der Verzugszins wurde auf 4,00 Prozent festgelegt. Für die Einkommens- und Vermögenssteuern gilt der 31. Juli in der Steuerperiode als Verfalltag (Art. 86bis Abs. 1 StV). MEHR

08. September 2023

Macht heiraten im Alter Sinn?

Eine Heirat ist wohl der schönste Liebes- und Vertrauensbeweis, den sich zwei Menschen geben können - egal in welchem Alter. Doch was sind die finanziellen Vor- und Nachteile gegenüber dem Konkubinat? MEHR

04. Januar 2023

OBT Lernende bei der KMU Portal GmbH

Dank einer Partnerschaft zwischen OBT und KMU Portal können OBT-Lernende ihr Immobilienwissen vertiefen und praktisch anwenden. Eine Win-Win-Win-Situation für alle. MEHR

VON Patrick Langenauer

06. Oktober 2022

Neue Möglichkeiten im Erbrecht ab 1. Januar 2023

In wenigen Monaten tritt per 2023 das erneuerte Erbrecht in Kraft. Es lässt einen grösseren Gestaltungspielraum zu und Vererbende können zukünftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. MEHR

VON Patrick Langenauer

13. April 2022

Erfahrungsaustausch am 1. Atlanto-Frühstück

Ein gelungener Anlass zeigte auf, welches Potenzial in der Plattform des jungen Helvetia-Startups steckt. MEHR

VON Patrick Langenauer

18. Februar 2022

Höherer Abzug für Kinderdrittbetreuung ab 2023!

Ab dem 1. Januar 2023 können bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr neu bis zu CHF 25'000.-- für die Drittbetreuung von Kindern geltend gemacht werden. MEHR

26. Januar 2022

Frühzeitige Auflösung Hypothek – Steuerliche Behandlung

Angesichts steigender Zinsen überlegen sich Eigenheimbesitzer, ihre bestehende Festhypothek aufzulösen und in eine neue Festhypothek oder Geldmarkthypothek umzuwandeln. Bei einer frühzeitigen Auflösung des Festhypothekenvertrages verlangen Kreditgeber in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditnehmer. Sie stellt den Gegenwert des entgangenen Zinsgewinns des Geldgebers vom Auflösungszeitpunkt bis zum ordentlich vereinbarten Hypothekenvertragsende dar. MEHR

VON Patrick Langenauer

15. Juni 2021

Welches ist die steuergünstigste Gemeinde im Kanton St. Gallen?

Auf der Website des Kantons www.sg.ch findet sich die Antwort. MEHR

30. Oktober 2019

Noch 2 Monate bis zum Jahresende - nutzen Sie die Zeit um Steuern zu sparen!

Das können Sie in den letzten 2 Monaten des Jahres noch tun, um Ihre Steuerrechnung zu reduzieren. MEHR

19. Juli 2019

Partnervorsorge ohne Trauschein - nicht ganz einfach!

Konkubinatspaare sind in vielen Fällen schlechter gestellt als Verheiratete. Eine Ausnahme gibt es bei der AHV-Rente. MEHR

VON Daniel Trochsler