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18. Februar 2022

Höherer Abzug für Kinderdrittbetreuung ab 2023!

Ab dem 1. Januar 2023 können bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr neu bis zu CHF 25'000.-- für die Drittbetreuung von Kindern geltend gemacht werden.

Bisher lag der maximale Abzug bei CHF 10'100.-- pro Kind. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Abzugs bleiben unverändert. Weitere Details sind auch auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu finden: www.estv.admin.ch

Gerne sind wir Ihnen bei Ihrer persönlichen Steueroptimierung behilflich.