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06. Oktober 2022

Neue Möglichkeiten im Erbrecht ab 1. Januar 2023

VON Patrick Langenauer

In wenigen Monaten tritt per 2023 das erneuerte Erbrecht in Kraft. Es lässt einen grösseren Gestaltungspielraum zu und Vererbende können zukünftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen.

Gesetzliche Änderungen

1. Senkung des gesetzlichen Erbanspruchs (Pflichtteil) bei Nachkommen von bisher 3/4 auf 1/2

 

2. Neu können Eltern vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen werden (kein Pflichtteil mehr)

 

3. Der überlebende Ehegatte kann in bestimmten Fällen seinen Pflichtteilsanspruch verlieren, wenn beim Tod des Erblassers ein Scheidungsverfahren hängig.

 

Auswirkungen der Änderungen

a) Ohne Testament ändert sich an der gesetzlichen Erbfolge nichts.

 

b) Mit einem Testament ist je nach Familiensituation zu überprüfen, wie stark sich die gesetzlichen Änderungen per 01.01.2023 auf die Erbenden auswirken und sie dem Willen des Testamentsverfassers immer noch entsprechen. Entsprechend Beispiele dazu finden Sie hier.

 

c) Auch bei einem Erbvertrag kann es je nach Formulierung zu Auswirkungen für die Erbenden kommen, die nicht mit dem Willen der Betroffenen übereinstimmen. Änderungen im Erbvertrag müssen öffentlich beurkundet werden und benötigen die Zustimmung aller Vertragsparteien.

 

 

Wir empfehlen, Ihr Testament oder Erbvertrag zu analysieren und sich Gedanken zu machen, welche Auswirkungen das revidierte Erbrecht auf Ihre Erbfolge hat. Falls Sie Ihren Nachlass noch nicht geregelt haben, dies aber schon länger vorhatten, wäre dies ein geeigneter Zeitpunkt. Gerne unterstützen Sie unsere ExpertInnen dabei.