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08. September 2023

Macht heiraten im Alter Sinn?

Eine Heirat ist wohl der schönste Liebes- und Vertrauensbeweis, den sich zwei Menschen geben können - egal in welchem Alter. Doch was sind die finanziellen Vor- und Nachteile gegenüber dem Konkubinat?

Heiraten und Steuern

Beginnen wir gleich bei den steuerlichen Nachteilen, die eine Heirat mit sich bringt: Der Heiratsstrafe. Der Grund liegt darin, dass Ehepaare gemeinsam besteuert werden und somit in eine höhere Progressionsstufe geraten, als wenn die Gehälter einzeln versteuert werden. Die Heiratsstrafe betrifft vor allem die Bundessteuer und Ehen, bei denen jeder Ehepartner 75’000 bis 125’000 Franken Jahreseinkommen erzielt. Bei insgesamt niedrigen oder sehr unterschiedlichen Einkommen der Ehepartner fällt die Heiratsstrafe hingegen nicht ins Gewicht, sondern kann sich im Gegenteil sogar in einen Heiratsbonus umkehren.

Heiraten und AHV

Auch hier gibt es - Sie ahnen es vielleicht schon - sowohl Vor- als auch Nachteile:

Verheiratete Personen, die nicht erwerbstätig sind, müssen keine AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen, wenn die EhepartnerInnen erwerbstätig sind und jährlich mindestens den doppelten Mindestbeitrag an die AHV entrichten.

Verheiratete erhalten ebenso wie Alleinstehende je ihre eigene AHV-Rente. Die Mindest- und Maximalrenten sind dabei zwar gleich hoch, aber bei Verheirateten werden die beiden Einzelrenten zusammengerechnet und auf 150 % der beiden Maximalrenten begrenzt. Finanzielle Nachteile ergeben sich hier also insbesondere bei Eheleuten, die beide ähnlich hoch zwischen 75’000 bis 125’000 Franken pro Jahr verdienen.

Heiraten und Todesfall

Im Todesfall erhält der/die Hinterbliebene Leistungen von der AHV, sofern er/sie mindestens 45-jährig und seit mindestens 5 Jahren verheiratet oder für den Unterhalt eines Kindes verpflichtet ist. Und auch aus der 2. Säule (Pensionskasse) werden Leistungen ausbezahlt. Konkubinatspartner hingegen gehen bei der 1. Säule komplett leer aus; bei der 2. Säule erhalten sie nur Leistungen, wenn eine gegenseitige Begünstigung mehr oder weniger im voraus gemacht worden ist.

Heiraten und Erben

Mit der Heirat werden die EhepartnerInnen per Gesetz erbberechtigt und sind pflichtteilsgeschützt; bei KonkubinatspartnerInnen ist dies nicht der Fall. Und auch bei den Erbschaftssteuern sind Verheiratete im Vorteil, sind sie doch in der Regel vollumfänglich von diesen Steuern befreit.

Gerne stehen wir Ihnen für weiter führende Beratungen zur Verfügung.