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08. Januar 2024

Vorzeitiges Zahlen der Steuern lohnt sich wieder mehr.

Seit einiger Zeit bewegen sich die Zinsen in der Schweiz wieder im positiven Bereich. So kann es sich auch bei den Steuern wieder eher lohnen, diese früher zu bezahlen. Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt für Bundessteuern und -abgaben bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 Prozent (bisher 4,00 Prozent). Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beträgt neu 1,25 Prozent (bisher 0,00 Prozent). Im Kanton St. Gallen betragen die Zinssätze 1,00 Prozent für Ausgleichs- und Rückerstattungsbeträge. Der Verzugszins wurde auf 4,00 Prozent festgelegt. Für die Einkommens- und Vermögenssteuern gilt der 31. Juli in der Steuerperiode als Verfalltag (Art. 86bis Abs. 1 StV).